MIETWAGENVERTRAG

MIETWAGENVERTRAG

1) Das Folgende wurde zwischen DARK & BLUE RENT A CAR LTD. nachstehend Unternehmen genannt, und ....................................., nachstehend Mieter genannt. Das Unternehmen vermietet an den Mieter, der im Besitz eines vollständigen Führerscheins ist, und der Mieter übernimmt das Auto Z ....................................... (im Folgenden als das besagte Auto bezeichnet) zu den nachstehenden Bedingungen. Klauseln und/oder Bestimmungen, die unten aufgeführt sind.

2) Das besagte Auto ist absolutes Eigentum der DARK & BLUE RENT A CAR LTD. und der Mieter ist verpflichtet, es dem Unternehmen am Übergabeort in demselben guten Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei der Anmietung befand, und verpflichtet sich, das Auto innerhalb der Türkischen Republik Nordzypern zu benutzen.

3) Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Pflege des Fahrzeugs verantwortlich und muss insbesondere den Motor und den Kühler auffüllen. Wird das Fahrzeug beschädigt, haftet der Mieter in vollem Umfang für den Schaden und verstößt damit gegen diesen Vertrag. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die während der Zeit, vor der das Fahrzeug an das Unternehmen zurückgegeben werden soll, aus welchem Grund auch immer an dem Fahrzeug verursacht werden.

4) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er keiner anderen Person erlaubt, das Fahrzeug ohne die vorherige Zustimmung des Unternehmens zu fahren, und dass diese Zustimmung hier auf diesem Vertrag vermerkt ist.

5) Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs, auf die Klausel 3 nicht zutrifft, kommt der Mieter für den tatsächlichen Schaden am Fahrzeug auf. Wenn der Mieter über 25 Jahre alt ist und einen sauberen Führerschein und zwei Jahre Fahrpraxis hat, muss er die ersten 800,00 (GBP) bezahlen, die zum Zeitpunkt der Anmietung auf ................. pro Tag erlassen werden können.

6) Sollte das Auto nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden, muss der Mieter für jede Stunde Verspätung 5,00 Euro bezahlen. 5,00 für jede angefangene Stunde Verspätung. DARK & BLUE RENT A CAR LTD. wird das Fahrzeug nach eigenem Ermessen ab 7.30 Uhr am Tag der Rückgabe abholen.

7) Fahrzeugschäden: Reifen- und Radschäden, Reifenpannen, verlorene Radkappen, fehlende Tankdeckel, kaputte Antennen, Verlust von Teilen, Werkzeug, Radio, Scheiben, Spiegel, Schäden im Innenraum sind nicht durch CDW oder eine Versicherung abgedeckt. Der Mieter haftet für die gesamten Kosten der Reparatur oder des Ersatzes.

8) Der Mieter entbindet die DARK & BLUE RENT A CAR LTD. und ihre Bediensteten und/oder Vertreter von jeglicher Haftung gemäß § 108 des Vertrages. Gesetz oder Verordnung oder nach § 5 1f Deliktsgesetz oder Verordnung.

9) Für den Fall, dass ein gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingeleitet wird, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit des Gerichts der Türkischen Republik Nordzypern zu unterwerfen, unabhängig davon, ob er sich auf ein Verfahren einlässt, das aus diesem Vertrag hervorgeht.

10) HINWEIS: Um Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen, ist der Mieter verpflichtet, folgende Unterlagen vorzulegen und zu übergeben

 

  • Bericht über einen Verkehrsunfall.
  • Bericht über Alkoholkonsum.
  • Fotokopie des Führerscheins.

Die Versicherung ist ungültig, wenn :

  • der Fahrer alkoholisiert ist.
  • Die oben genannten Dokumente nicht vorgelegt werden.
  • Der Fahrer nicht auf dem Mietvertrag eingetragen ist.
  • Die gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen werden verletzt.